Schädlinge in der Mietwohnung: Wer zahlt den Kammerjäger?
Mäuse in der Küche, Kakerlaken im Bad, Bettwanzen im Schlafzimmer – ein Albtraum. Und sofort stellt sich die Frage: Muss ich das selbst bezahlen, oder ist das Sache des Vermieters? Das Schweizer Mietrecht gibt klare Leitlinien.
Die rechtliche Grundlage
Art. 256 OR – Pflicht des Vermieters
Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache in einem zum vorausgesetzten Gebrauch tauglichen Zustand zu übergeben und zu erhalten. Ein Schädlingsbefall, der die Wohnqualität beeinträchtigt, kann einen Mangel im mietrechtlichen Sinne darstellen.
Art. 259 OR – Kleiner Unterhalt
Mängel, die durch kleine, für den gewöhnlichen Unterhalt erforderliche Reinigungen oder Ausbesserungen behoben werden können, muss der Mieter auf eigene Kosten beseitigen. Alles darüber hinaus liegt in der Verantwortung des Vermieters.
Wer zahlt wann?
Mieter zahlt (kleiner Unterhalt)
- • Befall ist geringfügig und mit einfachen Mitteln lösbar (z.B. Dörrobstmotten, Fallen)
- • Befall wurde selbst verursacht (z.B. Flöhe durch Haustier)
- • Es braucht keine professionelle Hilfe (einzelne Maus, einzelne Silberfische)
Vermieter zahlt (mittlerer/grosser Unterhalt)
- • Befall ist so stark, dass professionelle Hilfe nötig ist
- • Ursache ist baulicher Natur (defekte Kanalisation, undichte Stellen)
- • Befall war bei Einzug schon vorhanden
- • Vermieter kann nicht beweisen, dass Mieter den Befall verursacht hat
Beispiele aus der Praxis
| Situation | Wer zahlt? |
|---|---|
| Dörrobstmotten in der Küche | Mieter |
| Flöhe durch Haustier | Mieter |
| Kakerlaken in mehreren Räumen | Vermieter |
| Bettwanzen im Schlafzimmer | Vermieter |
| Ratten im Keller (defekte Kanalisation) | Vermieter |
| Einzelne Maus | Mieter |
| Mäuse in mehreren Wohnungen | Vermieter |
| Wespennest am Dach | Vermieter |
So gehen Sie richtig vor
Befall dokumentieren
Fotografieren Sie Schädlinge und Spuren. Notieren Sie, wann und wo Sie sie bemerkt haben.
Vermieter schriftlich informieren
Melden Sie den Befall sofort und schriftlich (Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung).
Frist setzen
Setzen Sie eine angemessene Frist zur Behebung. Bei akutem Befall kann die Frist kürzer sein.
Wenn nichts passiert: Ihre Rechte nutzen
Mietzinsreduktion, Hinterlegung des Mietzinses, Ersatzvornahme oder Schlichtungsbehörde (kostenlos).
Zusammenfassung
- ✅ Kleiner Befall, selbst lösbar → Mieter zahlt (Art. 259 OR)
- ✅ Grösserer Befall, Profi nötig → Vermieter zahlt (Art. 256 OR)
- ✅ Bauliche Ursache → Vermieter zahlt immer
- ✅ Selbst verursacht → Mieter zahlt
- ✅ Im Zweifel: Melden, dokumentieren, Frist setzen
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich an den Mieterinnen- und Mieterverband oder eine Rechtsberatungsstelle.
Häufige Fragen
Kann ich die Miete mindern, während die Schädlinge da sind?
Was, wenn mehrere Wohnungen betroffen sind?
Muss ich den Kammerjäger in die Wohnung lassen?
Was, wenn der Vermieter sagt, ich hätte den Befall verursacht?
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