Schädlingsbekämpfung für Unternehmen
Für Unternehmen kann ein Schädlingsbefall existenzbedrohend sein. Ob Restaurant, Hotel, Lebensmittelbetrieb oder Hausverwaltung – professionelle Schädlingsbekämpfung und -prävention ist nicht nur sinnvoll, sondern in vielen Branchen gesetzlich vorgeschrieben.
Gesetzliche Pflichten in der Schweiz
Lebensmittelgesetz (LMG) und Selbstkontrolle
Das Schweizer Lebensmittelgesetz verpflichtet jeden Betrieb, der mit Lebensmitteln umgeht, zur Selbstkontrolle – inklusive Schädlingsbekämpfung. Die Selbstkontrolle umfasst die Anwendung des HACCP-Konzepts.
HACCP – Was das für Ihren Betrieb bedeutet
HACCP (Hazard Analysis and Critical Control Points) wird in der Schweiz von Gastronomiebetrieben verpflichtend angewendet. Das Konzept verlangt Kontrollpunkte in:
- • Wareneingangskontrolle
- • Temperaturüberwachung
- • Reinigung und Desinfektion
- • Schädlingsbekämpfung und -monitoring
- • Personalschulung
GVG-Leitlinie von GastroSuisse
Die Branchenleitlinie empfiehlt ausdrücklich die Zusammenarbeit mit geschulten Schädlingsbekämpfern. Auch das BLV empfiehlt einen Vertrag mit einer spezialisierten Firma.
Wer braucht professionelles Schädlingsmanagement?
🍽️ Gastronomie
Gesetzliche Pflicht via HACCP. Ein Befall kann zur sofortigen Betriebsschliessung führen.
🏨 Hotels & Beherbergung
Bettwanzen sind ein wachsendes Problem. Ein einziger negativer Review kann erheblichen Schaden anrichten.
🏭 Lebensmittelproduktion & -handel
Schädlingsfreiheit ist Grundanforderung. Audits (IFS, BRC, ISO 22000) verlangen dokumentiertes Management.
🏢 Hausverwaltungen
Vermieter sind für mangelfreien Zustand verantwortlich (OR Art. 256). Rahmenverträge sparen Zeit und Kosten.
🏥 Spitäler, Heime & medizinische Einrichtungen
Hygiene ist besonders kritisch. Schädlinge sind hier nicht nur ein Imageproblem, sondern ein ernstes Gesundheitsrisiko.
Was umfasst ein professionelles Monitoring?
Erstinspektion
Begehung des Betriebs, Identifikation von Risikobereichen, Empfehlungen für bauliche und organisatorische Massnahmen.
Monitoring-Stationen
Fallen, Klebeflächen, UV-Lichtfallen oder Pheromonfallen an strategischen Punkten.
Regelmässige Kontrollbesuche
Monatlich oder quartalsweise. Prüfung der Stationen, Dokumentation und Massnahmen bei Bedarf.
Dokumentation & Berichte
Lückenlose HACCP-konforme Berichte für Selbstkontrolle und Behördenkontrollen.
Akutbehandlung bei Befall
Im Rahmen des Vertrags priorisiert und oft zu günstigeren Konditionen.
Warum sich ein Vertrag lohnt
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