Ratten bekämpfen und Rattenbefall melden

Ratten in der Schweiz: Ein ernstzunehmendes Problem

Ratten gehören zu den Schädlingen, bei denen schnelles Handeln entscheidend ist. Sie vermehren sich rasant, übertragen Krankheiten, verursachen erhebliche Materialschäden – und in vielen Schweizer Gemeinden besteht eine Meldepflicht bei Rattenbefall.

Wenn Sie Ratten in Ihrem Haus, Keller oder Garten bemerken, ist professionelle Hilfe fast immer der richtige Weg. Hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen.

Wanderratte vs. Hausratte: Welche Art ist es?

In der Schweiz haben wir es fast ausschliesslich mit der Wanderratte (Rattus norvegicus) zu tun. Die Hausratte (Rattus rattus) ist in der Schweiz kaum noch anzutreffen (Quelle: Umweltberatung Luzern; Desinfecta).

Wanderratte (Rattus norvegicus)

  • Grösse: 20–27 cm Körperlänge, dazu 17–23 cm Schwanz
  • Gewicht: 250–500 g
  • Farbe: Graubraun, Bauch heller
  • Ohren: Klein, anliegend
  • Schwanz: Kürzer als der Körper, dick
  • Lebensweise: Bodenbewohner, gräbt Bauten, lebt in Kanalisationen, Kellern, an Gewässern
  • Schwimmt und taucht ausgezeichnet – kommt auch durch die Kanalisation ins Haus

Hausratte (Rattus rattus)

  • Grösse: 16–24 cm Körperlänge
  • Gewicht: 150–250 g, schlanker als die Wanderratte
  • Farbe: Dunkelbraun bis schwarz
  • Ohren: Gross, abstehend
  • Schwanz: Länger als der Körper, dünn
  • Lebensweise: Klettert hervorragend, lebt in oberen Stockwerken, Dachböden
  • In der Schweiz sehr selten geworden – steht auf der Roten Liste der gefährdeten Arten

(Quelle: Desinfecta – desinfecta.ch; Umweltberatung Luzern)

Anzeichen für Rattenbefall

Ratten sind nachtaktiv und vorsichtig. Wenn Sie tagsüber eine Ratte sehen, deutet das auf einen starken Befall hin – die Population ist so gross, dass die Tiere auch tagsüber auf Nahrungssuche gehen müssen.

Typische Spuren

  • Kot: Grösser als Mäusekot – spindelförmig, 1–2 cm lang, dunkelbraun. Wanderratten hinterlassen den Kot in Gruppen, Hausratten verstreut.
  • Nagespuren: An Holz, Kabeln, Kunststoffrohren, sogar an Beton und Blei. Rattenzähne sind extrem hart.
  • Laufwege (Wechsel): Ratten benutzen immer die gleichen Routen. An Wänden und entlang von Rohren entstehen dunkle Schmierspuren durch das fettige Fell.
  • Geruch: Stechender, ammoniakähnlicher Geruch, besonders in geschlossenen Räumen.
  • Geräusche: Kratzen und Nagen in Wänden und unter Böden, vor allem nachts.
  • Erdbauten: Im Garten Löcher mit 6–8 cm Durchmesser, oft unter Büschen, Kompost oder an Gewässerufern.
  • Bissspuren an Lebensmitteln: Ratten können erstaunlich gut klettern und erreichen auch höher gelagerte Vorräte.

Gesundheitsrisiken: Ratten sind gefährlich

Ratten zählen zu den gesundheitlich gefährlichsten Schädlingen. Sie übertragen über 70 Krankheiten, darunter:

  • Leptospirose (Morbus Weil): Über Rattenurin übertragen, kann zu Leber- und Nierenversagen führen
  • Salmonellose: Über kontaminierte Lebensmittel
  • Hantavirus: Über Staubpartikel aus Rattenkot und -urin
  • Rattenbissfieber: Durch direkten Kontakt oder Biss
  • Tollwut: Selten, aber möglich
  • Parasiten: Ratten bringen Flöhe, Zecken, Milben und Bandwürmer ins Haus

Darüber hinaus verursachen Ratten massive Materialschäden: durchgenagte Kabel (Brandgefahr!), beschädigte Rohre und Isolierungen, kontaminierte Lebensmittelvorräte.

Meldepflicht in der Schweiz

In vielen Schweizer Kantonen und Gemeinden besteht eine Meldepflicht bei Rattenbefall. Diese variiert je nach Gemeinde, aber generell gilt:

  • Rattenbefall sollte der Gemeinde gemeldet werden – auch schon bei Verdacht
  • Die Gemeinde kann eine professionelle Bekämpfung anordnen
  • In einigen Gemeinden übernimmt die Gemeinde selbst die Bekämpfung oder koordiniert diese
  • Hauseigentümer sind in der Pflicht, Massnahmen gegen Rattenbefall zu ergreifen

Die Meldepflicht hat gute Gründe: Ratten leben in Rudeln und nutzen das Kanalisationsnetz. Ein Befall bei einem Nachbarn kann schnell auf weitere Liegenschaften übergreifen. Nur eine koordinierte Bekämpfung im gesamten betroffenen Gebiet ist nachhaltig wirksam.

Tipp: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde über die genauen Vorschriften. Viele Gemeinden (z.B. Zürich, Bern, Basel, Luzern) haben eigene Schädlingsbekämpfungsdienste oder arbeiten mit spezialisierten Firmen zusammen.

(Quelle: lubera.com/ch; ratten-bekaempfen.ch)

Das Rodentizid-Verbot für Privatpersonen

Seit dem 1. April 2025 dürfen Privatpersonen in der Schweiz keine Rodentizide mit Antikoagulanzien (Blutgerinnungshemmer) mehr verwenden. Das BAG hat die Zulassungen für den privaten Gebrauch widerrufen.

  • Ab 1. April 2025: Verwendung durch Privatpersonen verboten
  • Ab 1. April 2027: Verkauf an Privatpersonen verboten (Abverkaufsfrist)
  • Professionelle Schädlingsbekämpfer dürfen diese Mittel unter strengen Auflagen weiterhin einsetzen

Der Grund: Antikoagulanzien-Rodentizide gelangen über vergiftete Ratten und Mäuse in die Nahrungskette und schädigen Greifvögel, Füchse, Marder und andere Tiere, die vergiftete Nager fressen (sogenannte Sekundärvergiftung).

(Quelle: BAG – bag.admin.ch; Anmeldestelle Chemikalien – anmeldestelle.admin.ch)

Konsequenz für Privatpersonen

Rattengift im Baumarkt kaufen und selber auslegen – das geht nicht mehr. Bei Rattenbefall brauchen Sie entweder:

  • Mechanische Fallen (bei einzelnen Tieren)
  • Professionelle Schädlingsbekämpfung (bei Befall empfohlen)

Professionelle Rattenbekämpfung

Wie gehen Profis vor?

  1. Inspektion und Befallsanalyse: Wo kommen die Ratten her? Wie gross ist die Population? Welche Art ist es?
  2. Bekämpfungsplan: Massgeschneiderte Strategie aus verschiedenen Methoden
  3. Köderstationen und Fallen: Professionelle Köderstationen sind gesichert, sodass Kinder und Haustiere nicht an die Mittel gelangen
  4. Abdichtung der Zugangswege: Ratten kommen durch Öffnungen ab 2 cm. Rohre, Kabelkanäle, Türspalten und Mauerrisse werden verschlossen
  5. Kanalisation prüfen: Defekte Rohre sind ein häufiger Zugangsweg – eine Kamerainspektion kann Aufschluss geben
  6. Monitoring: Regelmässige Kontrolle über mehrere Wochen, um den Erfolg sicherzustellen

Kosten

Die Kosten für eine professionelle Rattenbekämpfung in der Schweiz variieren stark:

  • Einmalige Behandlung: CHF 200–500
  • Mehrfachbehandlung bei starkem Befall: CHF 500–1’500
  • Kanalsanierung (falls Kanalschäden der Zugangsweg sind): CHF 2’000–10’000+

Holen Sie mehrere Offerten ein und achten Sie auf Firmen, die Mitglied im Schweizerischen Verband der Schädlingsbekämpfer (SVS) sind.

Was Sie selbst tun können

Sofortmassnahmen

  • Lebensmittel sichern: Alles in fest verschliessbare Glas- oder Metallbehälter
  • Abfall sichern: Mülltonnen immer geschlossen halten, Abfallsäcke nicht über Nacht draussen stehen lassen
  • Kompost sichern: Kein gekochtes Essen, Fleisch oder Brot auf den Kompost – oder rattensicheren Komposter verwenden
  • Tierfutter: Nicht über Nacht draussen stehen lassen, auch kein Vogelfutter

Zugänge verschliessen

  • Öffnungen ab 2 cm Durchmesser verschliessen
  • Stahlwolle in Kombination mit Zement oder Metallgitter verwenden – Ratten nagen durch die meisten anderen Materialien
  • Toilettendeckel nachts geschlossen halten (ja, Ratten können durch die Kanalisation und die Toilette ins Haus gelangen)
  • Kellerfenster mit engmaschigen Gittern sichern

Fallen (bei einzelnen Tieren)

  • Schlagfallen für Ratten sind grösser als Mäusefallen – verwechseln Sie diese nicht
  • Köder: Erdnussbutter, Speck, Schokolade
  • Fallen an Wänden und Laufwegen platzieren, nicht in der Raummitte
  • Vorsicht: Rattenfallen sind stark und können Finger verletzen. Ausserhalb der Reichweite von Kindern und Haustieren aufstellen

Prävention: Ratten gar nicht erst anlocken

  • Sauberkeit rund ums Haus: Keine Essensreste, kein offener Abfall
  • Gebäude in Stand halten: Risse und Öffnungen regelmässig verschliessen
  • Kanalisation warten: Defekte Rohre reparieren lassen
  • Vegetation zurückschneiden: Keine Pflanzen direkt an der Hauswand, die als Kletterhilfe dienen
  • Holzstapel und Gerümpel: Nicht direkt an der Hauswand lagern, regelmässig kontrollieren

Häufig gestellte Fragen

Sind Ratten meldepflichtig in der Schweiz?

In vielen Gemeinden ja. Die genauen Vorschriften variieren. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeindeverwaltung. Grundsätzlich ist es immer ratsam, Rattenbefall zu melden.

Kann eine einzelne Ratte alleine sein?

Unwahrscheinlich. Ratten leben in Rudeln. Wenn Sie eine Ratte sehen, gibt es fast sicher weitere in der Nähe.

Kommen Ratten wirklich durch die Toilette?

Ja, das ist möglich – besonders bei Wanderratten, die hervorragend schwimmen und tauchen. Es ist zwar selten, kommt aber vor. Eine Rückstauklappe in der Abwasserleitung kann das verhindern.

Was tun, wenn der Nachbar Ratten hat?

Sprechen Sie den Nachbarn an und melden Sie den Befall Ihrer Gemeinde. Rattenbekämpfung muss koordiniert erfolgen – wenn nur ein Grundstück behandelt wird, wandern die Ratten einfach zum Nachbarn.

Ratten im Haus oder Garten? Sofort handeln.

Bei Ratten zählt jeder Tag. Je länger Sie warten, desto grösser wird die Population und desto aufwändiger die Bekämpfung. Unsere professionellen Schädlingsbekämpfer sind mit den Schweizer Vorschriften vertraut und arbeiten diskret, effektiv und nachhaltig.

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