Wespen und Wespennester entfernen

Wespen in der Schweiz: Nützlich, aber manchmal lästig

Wespen haben einen schlechten Ruf – dabei sind die meisten Arten friedlich und ökologisch wertvoll. Sie bestäuben Pflanzen, regulieren andere Insektenpopulationen und räumen Aas auf. In der Schweiz leben neun verschiedene Wespenarten, und nur zwei davon werden uns Menschen regelmässig lästig: die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe (Quelle: Mobiliar Ratgeber).

Die anderen Arten – darunter die Sächsische Wespe, die Mittlere Wespe sowie verschiedene Feld- und Mörtelwespen – sind scheu und meiden den Menschen. Diese Arten sollten nach Möglichkeit in Ruhe gelassen werden.

Welche Arten sind geschützt?

Hier wird es in der Schweiz wichtig:

Hornissen: Streng geschützt

Hornissen (Vespa crabro) stehen in der Schweiz unter besonderem Schutz. Eine Entfernung oder Tötung von Hornissen und ihren Nestern ist grundsätzlich verboten. Nur in begründeten Ausnahmefällen – etwa wenn eine direkte Gefährdung von Menschen besteht – darf ein Hornissennest umgesiedelt werden. Dies muss vorher mit den lokalen Naturschutzbehörden abgesprochen werden. Eigenmächtiges Entfernen kann mit einer Busse bestraft werden (Quelle: Mobiliar / nachhaltigleben.ch).

Bienen: Ebenfalls geschützt

Auch Bienenvölker stehen unter Schutz. Wenn sich ein Bienenschwarm bei Ihnen niederlässt, kontaktieren Sie einen lokalen Imkerverein – die holen den Schwarm in der Regel kostenlos ab.

Gewöhnliche Wespen: Nicht geschützt, aber…

Die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe sind in der Schweiz nicht geschützt (im Gegensatz zu Deutschland, wo alle Wespenarten unter Naturschutz stehen). Trotzdem gilt: Unnötiges Töten sollte vermieden werden. Wespen sind wichtige Nützlinge (Quelle: nachhaltigleben.ch).

Wespennester erkennen

Nest der Deutschen und Gemeinen Wespe

  • Form: Kugelförmig bis oval
  • Material: Papierartige Masse aus zerkauten Holzfasern
  • Farbe: Grau bis graubraun
  • Standort: Rollladenkästen, Dachböden, unter Terrassen, in Erdlöchern, Hohlräumen
  • Grösse: Kann bis zu 30 cm Durchmesser erreichen (im Hochsommer)

Hornissennest

  • Form: Birnenförmig, oft mit offener Unterseite
  • Material: Gröbere Holzfasern
  • Farbe: Gelbbraun bis hellbraun
  • Standort: Baumhöhlen, Dachböden, Nistkästen
  • Grösse: Deutlich grösser als Wespennester

(Quelle: Mobiliar Ratgeber)

Wann darf ein Wespennest entfernt werden?

Eine Entfernung ist sinnvoll und erlaubt, wenn:

  • Das Nest sich in unmittelbarer Nähe zu Eingängen, Fenstern oder Terrassen befindet
  • Allergiker im Haushalt leben (Wespengiftallergie kann lebensgefährlich sein)
  • Kleine Kinder gefährdet sind
  • Das Nest sich in einem Rollladen oder einer Wand befindet und Schäden verursacht

In allen anderen Fällen gilt: Abstand halten und das Nest in Ruhe lassen. Wespenvölker sterben im Herbst natürlicherweise ab – nur die befruchteten Königinnen überwintern. Ein verlassenes Nest wird im nächsten Jahr nicht wieder bezogen.

Der Saisonkalender der Wespen

ZeitraumWas passiert
März–AprilKönigin erwacht, sucht Nistplatz
Mai–JuniNestbau beginnt, Kolonie wächst
Juli–AugustHochsaison: Volk am grössten, Wespen am aktivsten
SeptemberNeue Königinnen schlüpfen, Arbeiterinnen werden aggressiver
Oktober–NovemberVolk stirbt ab, Nest wird verlassen

Tipp: Falls möglich, warten Sie den Herbst ab. Ab Oktober stirbt das Volk von selbst ab, und das leere Nest kann problemlos entfernt werden.

Kosten für die Wespennest-Entfernung in der Schweiz

Laut ofri.ch kostet die professionelle Entfernung eines Wespennestes in der Schweiz zwischen CHF 300 und CHF 490, wobei die Hälfte aller Aufträge unter CHF 310 liegt (Quelle: ofri.ch, 2025).

Das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» hat verschiedene Firmen verglichen und Preise zwischen CHF 180 und gut CHF 300 ermittelt (Quelle: SRF, 2020).

Die Kosten variieren je nach:

  • Lage des Nestes (frei hängend vs. in der Wand/im Rollladen)
  • Höhe (Bodennähe vs. Dachgiebel – Leiter oder Hebebühne nötig?)
  • Anfahrtsweg des Schädlingsbekämpfers
  • Umsiedlung vs. Abtötung (Umsiedlung ist aufwändiger)

Achtung vor überhöhten Preisen

Das SRF warnte bereits vor unseriösen Anbietern, die überhöhte Preise verlangen. Achten Sie auf:

  • Festpreise statt vager Schätzungen
  • Keine Notfall-Zuschläge am Wochenende (seriöse Firmen berechnen faire Pauschalen)
  • Schweizer Firmen mit nachprüfbaren Referenzen
  • Mitgliedschaft beim Schweizerischen Verband der Schädlingsbekämpfer (SVS)

Wer zahlt die Entfernung?

  • Eigenheim: Sie selbst
  • Mietwohnung: In der Regel der Vermieter, da es sich um einen Gebäudemangel handelt. Melden Sie das Nest umgehend der Verwaltung.
  • Versicherung: Manche Hausratversicherungen übernehmen die Kosten – prüfen Sie Ihre Police. Die Mobiliar etwa bietet Unterstützung bei der Organisation eines Fachmanns an.

Was Sie selbst tun können (und was nicht)

Das können Sie tun

  • Ruhe bewahren: Nicht nach Wespen schlagen – hektische Bewegungen machen sie aggressiv
  • Nahrungsquellen abdecken: Süsse Getränke, Obst und Fleisch draussen abdecken
  • Ablenkfütterung: Überreife Weintrauben in 5–10 Metern Entfernung vom Sitzplatz aufstellen
  • Düfte nutzen: Zitronenscheiben mit Gewürznelken, Basilikum oder Lavendelöl können Wespen fernhalten
  • Fliegengitter anbringen: Schützt Innenräume zuverlässig

Das sollten Sie NICHT tun

  • Nest selbst entfernen: Gestörte Wespen greifen im Schwarm an – lebensgefährlich für Allergiker
  • Nest mit Wasser fluten oder anzünden: Extrem gefährlich und wirkungslos
  • Nesteingang verstopfen: Die Wespen finden oder nagen sich einen neuen Weg – möglicherweise ins Hausinnere
  • Gift sprühen: Ohne Schutzausrüstung und Fachkenntnis riskieren Sie schwere Stiche und vergiften die Umwelt

Hornissen: Grosse Brummer, kleine Gefahr

Hornissen sehen bedrohlich aus, sind aber deutlich friedfertiger als Deutsche oder Gemeine Wespen. Sie stechen nur bei direkter Bedrohung des Nestes. Ihr Stich ist zwar schmerzhaft, aber entgegen der Volksweisheit («Drei Hornissenstiche töten einen Menschen») nicht gefährlicher als ein normaler Wespenstich – ausser bei Allergikern.

Da Hornissen in der Schweiz geschützt sind, gilt:

  1. Nicht selbst entfernen – das ist illegal
  2. Naturschutzbehörde der Gemeinde kontaktieren
  3. Umsiedlung nur durch zertifizierte Fachperson und nur bei nachgewiesener Gefährdung
  4. Im Zweifelsfall: Abstand halten und die Tiere respektieren – das Volk stirbt im Herbst ohnehin ab

Häufig gestellte Fragen

Kommen Wespen ins gleiche Nest zurück?

Nein. Alte Nester werden nicht wiederbesiedelt. Sie können ein leeres Nest im Winter gefahrlos entfernen.

Sind Wespen nachts aktiv?

Nein, Wespen sind tagaktiv. Nachts sind sie im Nest und ruhig. Profis nutzen deshalb oft die Dämmerung für Entfernungen.

Was tun bei einem Wespenstich?

Stich kühlen, Antihistaminikum nehmen. Bei Stichen im Mund-/Rachenraum oder bei allergischen Reaktionen (Atemnot, Schwellung, Schwindel) sofort den Notruf 144 wählen.

Wespennest am Haus? Wir helfen weiter.

Ob Beratung, Umsiedlung oder professionelle Entfernung – unsere geprüften Schädlingsbekämpfer kennen die Schweizer Rechtslage und arbeiten tierfreundlich, wo immer es möglich ist.

Lassen Sie sich unverbindlich beraten – kostenlos und ohne Verpflichtung.

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